Forderung

Unsere Forderung für die Bundestagswahl 2021:

Alle in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe sollen parallel auch von je 200 gelosten BürgerInnen im Rahmen von Bürgergutachten mit Planungszellen beraten werden. Die Ergebnisse sollen jeweils vor der Abstimmung öffentlich bekanntgegeben werden.

Pro Jahr sind das ca. 120 Gutachten mit Gesamtkosten von 30 Millionen Euro pro Jahr (250.000,- Euro pro Bürgergutachten mit Planungszellen), im Vergleich mit den Gesamtkosten des Bundestages von fast 1 Milliarde Euro pro Jahr ist das sehr gut zu vertreten.

Jedes Jahr werden so 24000 geloste Bürgerinnen und Bürger ganz direkt an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt, was einen enormen positiven Einfluss haben wird, da die so erzielten Ergebnisse erfahrungsgemäß einen starken Blick auf das Allgemeinwohl haben.

BürgerInnen können auf höchst professionelle Art praktische und weise Anregungen erarbeiten, damit politische Entscheidungen von uns allen mitgetragen werden können. Dabei entstehen auch ganz neue Lösungswege. Dazu wird die Arbeitsform des „Bürgergutachtens mit Planungszellen“ eingesetzt:

Ca. 200 nach dem Zufallsverfahren aus dem Ein­wohnermelderegister ausgeloste BürgerInnen ergeben ein Miniaturabbild aller unserer MitbürgerInnen, mit allen ihren Verschieden­heiten und Meinungen. Stellvertretend für alle anderen kommen sie zu vier Tagen professionellster Planungsarbeit zusammen. Die Intensität und Ernsthaftigkeit der Diskus­sionen und des Austausches ermöglicht inner­halb dieser vier Tage Meinungsbildungs- und Umdenkprozesse, die in der Gesamt­gesellschaft vier Jahre dauern würden. Das sind 4 Tage professionelle, informierte Arbeit – mit gesundem Menschenverstand und mit Blick auf das Gemeinwohl! Durch diese Arbeitsweise wird zudem das Gemeinschaftsklima in unserer Gesellschaft verbessert.

An erster Stelle stehen Menschen wie Sie: der gesunde Menschenverstand jeder/jedes einzel­nen und das Fachwissen um ihre/seine persönlichen Lebens­verhältnisse. Denn das Bürger­gutachten wird von BürgerInnen erarbeitet, die im Zufallsverfahren ausgewählt werden, einem ein­fa­chen, gerechten Verfahren, das dafür sorgt, dass jede und jeder die gleiche Chance hat. Alles andere notwendige Wissen wird von Fach­leuten der verschiedensten Richtungen durch all­gemein­verständliche Kurzvorträge vermittelt.

An zweiter Stelle stehen die intensiven Dis­kus­sio­nen in den viermal pro Tag zufällig neu zusam­men­ge­setz­ten Kleingruppen (zu je 5 Personen). Jede Person sitzt mit immer wieder anderen an einem Tisch. Jeder kommt zu Wort und alles Wichtige wird angesprochen. Die Erfahrung aus vielen Bürgergutachten zeigt, dass durch diese vielfältigen, intensiven Be­geg­nun­gen der Blick für das Allgemeinwohl in den Vordergrund tritt. Jede Kleingruppe formuliert die 3 am wesentlichsten erscheinenden Aussagen und schreibt sie auf.

Drittens werden nach jeder Diskussionsrunde die schriftlich formulierten Anregungen von den Bür­gerInnen bepunktet und so ihrer Wichtigkeit ent­spre­chend in eine übersichtliche Reihenfolge gebracht. Diese bewertete Zusammenfassung, das Bürgergutachten, ist dann Grundlage für neue Gesetzesvorlagen im Parlament.

Die BürgerInnengutachtenpartei steht dafür, dass alle Gesetzesinitiativen über Bürgergutachten vorbereitet werden.

Die Methode „Bürgergutachten mit Planungszellen“ wurde 1973 von Prof. Peter Dienel entwickelt. Sie wurde seitdem in Deutschland bereits ca. 100mal angewandt. Daran haben insgesamt etwa 14000 BürgerInnen teilgenommen.

Literatur:
Dienel, Peter C. Die Planungszelle 5.Auflage, Westdeutscher Verlag, 2002, ISBN: 3-531-33028-4